Kronen Zeitung
BEI HOCHRISIKOSPIELEN
Mit Beschwerde gescheitert: DFL muss weiter zahlen
Bundesländer dürfen der Deutschen Fußballliga (DFL) die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen in Rechnung stellen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Dienstag gegen die DFL und wies ihre Verfassungsbeschwerde gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen ab.
Das Urteil dürfte Signalwirkung haben. Es geht um Partien, bei denen besonders heftige Fankrawalle in der Stadt erwartet werden.
Auf allen Instanzen gescheitert
Bremen hatte 2014 entschieden, für die höheren Kosten bei solchen Polizeieinsätzen von den Veranstaltern eine Gebühr zu fordern. Die erste Rechnung wurde 2015 gestellt. Die DFL zog dagegen vor Gericht, hatte aber schon vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig keinen Erfolg. Nun scheiterte auch die letzte Möglichkeit für die DFL, die Verfassungsbeschwerde. Die angegriffene Norm sei mit dem Grundgesetz vereinbar, erklärte Gerichtspräsident Stephan Harbarth in der Urteilsverkündung. Ziel der Regelung sei es, die Kosten auf denjenigen zu verlagern, der sie zurechenbar veranlasst habe und bei dem die Gewinne anfallen. Das sei ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel.
In Bremen ging es nach Angaben der Stadt um Gebühren in der Höhe von mehr als drei Millionen Euro, die der DFL bisher in Rechnung gestellt wurden. Ob andere Bundesländer dem Beispiel der Hansestadt folgen werden, wird sich erst noch zeigen. Sollte sich das Bremer Modell nach der Entscheidung der obersten deutschen Richterinnen und Richter auch in den anderen Bundesländern durchsetzen, kämen auf die Profivereine erhebliche finanzielle Mehrbelastungen zu.
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